Wildunfall?


Eine Information für Unfallbeteiligte

Entlang unserer Straßen warnen Schilder vor Wildwechsel. Für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem für Zweirad- und Autofahrer, bedeuten diese Strecken erhöhte Aufmerksamkeit. Diese Hinweise gelten über das Jahr, ganz besonders aber im Frühjahr und Herbst. Das Wild wechselt zu unregelmäßigen Zeiten die Straßenseiten. In der Dunkelheit gilt, fahren Sie mit Fernlicht. Taucht das Wild auf, blenden Sie ab. Weichen Sie dem Wild nur aus, wenn der Gegenverkehr oder die Örtlichkeiten es zulassen. Abbremsen und Hupen kann helfen, das Wild zu verscheuchen. Blaue Reflektoren an den Pollern entlang der meisten Straßen, sollen das Wild zur Überquerung abschrecken. Ist es zu einem Unfall gekommen, ist folgendes zu tun:

  1. Halten Sie an, Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit Aufstellen des Warndreiecks ordnungsgemäß sichern.
  2. Informieren Sie die Polizei durch Anruf, Nummer 110. (im Falle von Personenschaden den Rettungsdienst über die Nummer 112!)
  3. Merken Sie sich die Stelle, an der das Wild zu Schaden kam, wenn es verletzt geflüchtet ist.
  4. Geben sie die Richtung der Flucht beim Unfallbericht an die Polizei und den Revierpächter weiter.
  5. Liegt das Wild auf der Straße, bitte nicht anfassen. Das Wild könnte nur kurzzeitig betäubt sein, ausschlagen oder Krankheiten haben.
  6. Die Polizei kennt die Revierinhaber und nimmt Kontakt zu ihnen auf.
  7. Die Polizei räumt die Unfallstelle oder der hinzugerufene Revierinhaber.
  8. Ein totes Tier darf nicht mitgenommen werden, das ist Wilderei und strafbar. Der Revierinhaber entsorgt das Fallwild.
  9. Fotografieren sie den Schaden am Fahrzeug, die Unfallstelle und das tote Wild. Polizei und Revierinhaber sind ihre Ansprechpartner für die Schadensregulierung. Sie stellen je nach Situation die Wildunfallbescheinigung aus, die sie für ihre Versicherung brauchen. Geben sie die Fotodokumente an den Revierinhaber und die Versicherung weiter.
  10. Schäden sind durch ihre Voll- und Teilkasko abgedeckt. Das gilt in der Regel allerdings nur für Haarwild (Rehe, Rot-, Damwild, Wildschweine).
  11. Schadensregulierungen mit Beteiligung von Federwild (Fasan, Rebhuhn, Vögel) und Greife sind mit ihrer Versicherung im Einzelfall zu klären.

Fahren Sie sicher und achten sie auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen!

Der Vorstand der Jägerschaft Ammerland e.V.

Quelle: Jägerschaft Ammerland e. V. unter https://www.ljn.de/jaegerschaften/ammerland/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wildunfall-was-ist-zu-tun