… Lohnunternehmer

Mähtod vermeiden – Wildtiere schützen

 

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Auch dieses Jahr naht der erste Schnitt von Grünflächen. Es gilt Vorkehrungen zu treffen um Wildtiere zu schützen. Die Mäharbeiten der Landwirte und Lohnunternehmer kollidieren dabei mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere in unserer Region.

Insbesondere der Schutz von Rehkitzen wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Die Kitze werden im hohen Gras an sicherer Stelle durch das Muttertier abgelegt und durch die angeborene Schutzstrategie „Liegen und Ducken“ laufen die Tiere auch bei Gefahr nicht davon.

Entsprechend muss vor jeder Mahd dafür gesorgt werden, dass der Mähtod von Jungtieren möglichst verhindert wird.

Das Unterbleiben von Maßnahmen zum Schutz oder zur Rettung der Tiere kann nach dem Tierschutzgesetz zu empfindlichen Strafen führen:

 

§ 17 Tierschutzgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a. aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.



Im Grundsatz ist der Jäger zur Hege des Wildes verpflichtet. Die sorgsame Hege beinhaltet, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden muss.

Dennoch ist derjenige, der den Tod des Wildes verursacht hat, dafür verantwortlich. Ein Jagdpächter muss seiner Hegepflicht nachkommen können. Bedeutet, dass die Information zur Mahd frühzeitig an den Jagdpächter erfolgen muss, um diese umsetzen zu können.

Wird also dem Jagdpächter nicht die Möglichkeit gegeben, die Felder und Wiesen vor der Mahd abzusuchen oder Maßnahmen zum Tierschutz durchzuführen, werden ggf. auch die Lohnunternehmer zur Verantwortung gezogen.

Es gibt rechtliche Fälle, bei denen Landwirte als auch Lohnunternehmer zu Strafen verurteilt wurden.

Lassen Sie sich als Dienstleister immer bestätigen, dass es eine Absprache mit dem Jagdpächter gibt und Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben.

Vorsorgemaßnahmen können sein:

  • Absuchen der Flächen (mit oder ohne technische Hilfsmittel)
  • Verwendung von Wärmesensoren
  • Aufhängen von Knistertüten oder Flatterbändern am Tag vor der Mahd
  • Beschallung der Flächen mit Musik/Stimmen/Geräuschen am Tag vor der Mahd
  • Verwendung von Drohen mit Wärmebild/Infrarot-Technik
  • Mähweise dem Tierverhalten anpassen (von Innen nach Außen mähen, um Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten)
  • Schnitthöhe auf 15 bis 20 Zentimeter begrenzen
  • Akustische Wildretter am Mähwerk

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. untersucht, wie Wildtiere vor dem Mähwerk geschützt werden können. Aus den Ergebnissen entstand der Mäh-Knigge – eine kostenlose Handlungsempfehlung für Landwirte & Lohnunternehmer zum kostenfreien Download.

Für Interessierte hat die Deutsche Wildtier Stiftung einen Praxisratgeber zu Thema „Mähtod vermeiden“ herausgebracht. Dieser kann kostenlos heruntergeladen werden.